Hinweisgeberschutzgesetz — Sicher und einfach umsetzen

Das Gesetz bietet Hinweisgebenden verschiedene Schutzmaßnahmen, um sie vor negativen Konsequenzen zu bewahren. Dazu gehört der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, d.h. Unternehmen dürfen keine disziplinarischen Maßnahmen oder Benachteiligungen gegen Hinweisgebende ergreifen, die Verstöße gemeldet haben. Deutsche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet eine interne Meldestelle für ihre Mitarbeitenden einzuführen.

Aus diesem Grund bietet Netigate eine sichere und einfach umsetzbare Lösung für Unternehmen verschiedener Größen an:

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